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Aktuelles zum Arbeitsrecht

Berufskraftfahrer: Zeiten als Beifahrer sind vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten

Wechseln sich Berufskraftfahrer auf längeren Touren als Fahrer und Beifahrer ab, sind die Zeiten als Beifahrer als Bereitschaftszeiten vergütungspflichtig.

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem entsprechenden Fall. Dem stünden auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nicht entgegen. Diese Vorschriften würden nur die "arbeitszeitschutzrechtliche" Herausnahme dieser Zeiten von den Arbeitszeiten regeln. Eine Regelung über die Vergütungspflicht, also der Pflicht, Lohn für die Bereitschaftszeiten zu zahlen, sei darin jedoch nicht enthalten. Die Richter wiesen darauf hin, dass für diese Zeiten – individualrechtlich oder kollektivrechtlich – eine geringere Vergütung, ein geringerer Lohn als für "Vollarbeitszeit" vereinbart werden könne. Bestehe keine Vereinbarung, müsse eine Vergütung wie bei Vollarbeitszeit erfolgen. LAG Berlin-Brandenburg, 2 Sa 839/09
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

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