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Im Archiv befinden sich Artikel zu Entscheidungen, die einige Zeit zurückliegen. Von Ausnahmen abgesehen entsprechen sie aber immer noch dem heutigen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und weisen einen für Sie vorteilhaften Informationsgehalt auf.

 

Aktuelles zum Arbeitsrecht

Führerscheinentzug auf Privatfahrt berechtigt zur Kündigung

Der Entzug des Führerscheins eines Kraftfahrers wegen einer Trunkenheitsfahrt berechtigt seinen Arbeitgeber nicht unbedingt zur fristlosen Kündigung.

Ein Arbeitnehmer wurde bei einem Entsorgungsunternehmen als Kraftfahrer bzw. Lader beschäftigt. Aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einem BAK-Wert von 1,2 Promille wurde ihm für neun Monate der Führerschein entzogen. Als der Arbeitgeber davon erfahren hatte, wollte er trotz mehrjähriger Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung aussprechen. Der Betriebsrat verweigerte jedoch hierzu seine Zustimmung. Er begründete dies damit, dass der Arbeitgeber ihn in diesem Zeitraum als Lader weiterbeschäftigen könne. Vier weitere Arbeitnehmer könnten die Fahrten solange durchführen.

Das Arbeitsgericht Neubrandenburg verweigerte aus diesem Grunde die Ersetzung der Zustimmung. Hiergegen legte der Arbeitgeber Beschwerde ein. Eine Aufspaltung der Tätigkeit sei nicht möglich. Dies widerspreche der Entscheidung des Arbeitgebers, im Logistikbereich mittelfristig bzw. langfristig nur Arbeitnehmer mit einem Führerschein sowie einer Fahrerlaubnis zu beschäftigen. Hierbei handele es sich um eine unternehmerische Entscheidung.

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern gab dieser Beschwerde nicht statt. Zwar sei diese organisatorische Entscheidung des Arbeitgebers als unternehmerische Entscheidung nicht nachprüfbar. Es reiche aber aus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich anderweitig auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden könne. Davon sei auszugehen, weil der Arbeitgeber nämlich diese Entscheidung nicht strikt durchhalte. Er könne daher auch bei dem betroffenen Arbeitnehmer eine Ausnahme machen. Der Arbeitgeber verfüge über mehrere Fachkräfte, welche die Fahrten übernehmen könnten. (LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 04.07.2007, 2 TaBV 5/07)
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

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