Aktuelles zum Arbeitsrecht
Urlaubsrecht: Arbeit im Betrieb des Ehemannes ist erlaubt
Die körperliche Erholung gehört nicht zum geschützten Urlaubszweck.
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln könne dem Arbeitnehmer daher nicht verboten werden, während seines Urlaubs im Betrieb des Ehepartners bzw. der Familie mitzuarbeiten.
Derartige Tätigkeiten seien zudem regelmäßig als Familienmithilfe zu qualifizieren, die dem Urlaubszweck nicht widersprechen.
Die Richter erklärten daher eine Kündigung für unwirksam, die der Arbeitgeber ausgesprochen hatte, weil die Arbeitnehmerin während ihres Urlaubs den Weihnachtsmarktstand ihres Ehemannes betreute. LAG Köln, 2 Sa 674/09
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf
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