Logo Anwaltskanzlei Lottes

  Wir setzen uns für Sie ein!

LinksSitemapImpressum

Bildleiste Anwaltskanzlei Lottes

Online
Rechtsberatung

Online-Beratung

Online-Scheidung

(sofern die Voraussetzungen vorliegen)

Formulare

Kosten

rss feed icon   neueste Entscheidungen

 

 

Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

Arbeitsrecht⁄
Kündigungsschutzrecht

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
Familienrecht
und
Erbrecht

 

 

Aktuelles zum Arbeitsrecht

Urlaubsrecht: Arbeit im Betrieb des Ehemannes ist erlaubt

Die körperliche Erholung gehört nicht zum geschützten Urlaubszweck.

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln könne dem Arbeitnehmer daher nicht verboten werden, während seines Urlaubs im Betrieb des Ehepartners bzw. der Familie mitzuarbeiten.

Derartige Tätigkeiten seien zudem regelmäßig als Familienmithilfe zu qualifizieren, die dem Urlaubszweck nicht widersprechen.

Die Richter erklärten daher eine Kündigung für unwirksam, die der Arbeitgeber ausgesprochen hatte, weil die Arbeitnehmerin während ihres Urlaubs den Weihnachtsmarktstand ihres Ehemannes betreute. LAG Köln, 2 Sa 674/09
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

nach oben

 

Pfeil    Weitere Artikel zum Arbeitsrecht,
        insbesondere zur Kündigung, zur Arbeitnehmerstellung,
        zum Gleichbehandlungsgrundsatz und zur Arbeitszeitverringerung finden Sie hier.

Pfeil    Artikel zum Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht finden Sie hier.