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Aktuelles zum Familienrecht
Kindesunterhalt: Zwangshaft gegen Mutter bei Verschweigen des Namens des Kindsvaters
Im Rechtsstreit um die Nennung des Namens des biologischen Vaters eines Kindes im Rahmen eines angestrebten Regresses des "falschen" Vaters gegen den biologischen Vater kann auch Zwangshaft angeordnet werden, wenn der Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist und sich die Mutter weiterhin weigert, den Namen zu nennen. Durch die Vollstreckung werde der Eingriff in die Grundrechte der auskunftspflichtigen Mutter nicht über das Maß hinaus vertieft.
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf
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