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Aktuelles zum Familienrecht
Umgangsrecht: nur begleitetes Umgangsrecht bei drohender weiblicher
Genitalverstümmelung
Bei drohender weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland darf das Umgangsrecht auf den begleiteten Umgang beschränkt werden.
Wie das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden hat, kommen mildere Maßnahmen nicht in Betracht; denn das Kind kann durch ein Ausreiseverbot ebenso wenig geschützt werden wie durch die vom Vater angebotene Überlassung seiner Ausweispapiere für die Dauer des Umgangs, weil auch in EU-Staaten Genitalverstümmelungen durchgeführt werden.
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf
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