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Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
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und
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Aktuelles zum Familienrecht

Versorgungsausgleich: Wiederauffüllbeträge unterliegen dem Versorgungsausgleich

Rentenrechte, die in einer neuen Ehe durch Entrichtung von Wiederauffüllbeträgen für Zeiten einer früheren Ehe erworben worden sind, unterliegen dem bei Scheidung der neuen Ehe durchzuführenden Versorgungsausgleich.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind die in der Ehezeit durch freiwillige Nachentrichtung für voreheliche Zeiten eingezahlten Beträge in den Versorgungsausgleich miteinzubeziehen, da die Ehe eine Versorgungsgemeinschaft ist, die grundsätzlich alle während der Ehe begründeten Anrechte, also auch auf eine spätere Rente, erfasst. Andernfalls würden dem Ausgleichsberechtigten dieses in der Ehe erworbene Vermögen entzogen, da es durch die Einzahlung in die Rentenversicherung dem Zugewinnausgleich entzogen wird. BGH, XII ZB 126/04
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

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