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Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
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Aktuelles zum Familienrecht

Wohnungszuweisungsverfahren: Auf den Beitrag der dauernden Streitigkeiten kommt es nicht an

Können Eheleute mit den gemeinsamen Kindern in der Ehewohnung seit der Trennung nicht mehr erträglich nebeneinander wohnen, kann es aus Gründen des Kindeswohls dringend erforderlich sein, dass einer der Elternteile aus der Wohnung gewiesen wird.

Dies sei nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg der Fall, wenn eine Vielzahl einzelner Vorfälle mit sehr heftigen verbalen Auseinandersetzungen vorliege, insbesondere wenn es dabei um die stark abweichenden Ansichten zur Kindererziehung und Behandlung der Kinder gehe.

Dagegen sei nicht von Bedeutung, welcher der Elternteile welchen Beitrag zu den dauernden Streitigkeiten geleistet habe. Nach Ansicht der Richter sei es nicht erforderlich, dass das Fehlverhalten ausschließlich von dem der Wohnung verwiesenen Elternteil ausgeht. OLG Brandenburg, 9 WF 40/10
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

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