Logo Anwaltskanzlei Lottes
  Wir setzen uns für Sie ein!
LinksSitemapImpressum
Bildleiste Anwaltskanzlei Lottes

Online
Rechtsberatung

Online-Kontakt

(für allgemeine Anfragen und Mitteilungen)

Online-Beratung

(für eine konkrete Beratungsfrage)

Online-Scheidung

(sofern die Voraussetzungen vorliegen)

Formulare

Kosten

rss feed icon aktuelle Informationen (Urteile etc.)

 

 

Logo Anwaltverein

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

 

 

 

Aktuelles zum Mietrecht

Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs eines GbR-Gesellschafters

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) vermietete eine Wohnung, die sich im Erdgeschoss eines Hauses befand. Die Gesellschafter wohnten in diesem Gebäude. Nach etwa 17 Jahren kündigte die GbR dem Mieter und berief sich dabei auf Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter. Dieser sei schwer erkrankt und könne daher seine Wohnung im Dachgeschoss des Hauses nicht mehr nutzen. Er müsse daher in die Wohnung des Mieters im Erdgeschoss ziehen.

Der Bundesgerichtshof gab der Eigenbedarfskündigung statt, weil die GbR auch den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter als ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geltend machen könne. Die GbR sei als rechtsfähig anzusehen, weil sie als Gesamthandsgemeinschaft eigene Rechte im Rechtsverkehr habe. Der Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafters könne ihr grundsätzlich zugerechnet werden. Dies ergebe sich daraus, dass sie im Rechtsverkehr nicht schlechter als eine normale Mehrheit von Vermietern gestellt werden dürfe. Die Anerkennung von Eigenbedarf setze allerdings voraus, dass der betreffende Gesellschafter bereits beim Abschluss des Mietvertrages der Gesellschaft angehört habe. Das sei vorliegend der Fall gewesen. Dies sei notwendig, damit Vermieter-Zusammenschlüsse in Form einer GbR nicht gegenüber anderen Vermietern privilegiert würden. Außerdem würde sonst eine GbR als Vermieter für einen Mieter ein unkalkulierbares Risiko darstellen. BGH vom 27.06.2007, VIII ZR 271/06

nach oben

Pfeil    Weitere Artikel zum Mietrecht,
        insbesondere zur Nebenkostenabrechnung, Kündigung
        zu Schönheitsreparaturen und zur Mieterhöhung finden Sie hier.

Pfeil    Artikel zum Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht finden Sie hier.