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Im Archiv befinden sich Artikel zu Entscheidungen, die einige Zeit zurückliegen. Von Ausnahmen abgesehen entsprechen sie aber immer noch dem heutigen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und weisen einen für Sie vorteilhaften Informationsgehalt auf.

 

Aktuelles zum Mietrecht

Mietvertrag: Mieter müssen normgerechte Mobilfunksendeanlage dulden

Mieter müssen die Installation einer Mobilfunkantenne auf dem Dach des Mietshauses dulden, wenn diese die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet. Dies gilt auch für Mieter, die einen Herzschrittmacher haben und sich durch die elektromagnetische Strahlung besonders gefährdet sehen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in seiner Entscheidung zunächst auf die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ab, durch die ggf. der Betrieb einer Sendeanlage ausgeschlossen werden könnte. Fehle eine solche Vereinbarung, müsse bei einer Installation auf die Einhaltung der einschlägigen technischen Normen geachtet werden. Im Urteil wird darauf verwiesen, dass die in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegten Grenzwerte auf den übereinstimmenden Empfehlungen internationaler und nationaler Sachverständigengremien beruhen, unter anderem der Strahlenschutzkommission, die sich an nachweisbaren Gesundheitsgefahren orientieren. Um dennoch eine Unterlassung wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung durchzusetzen, müssten die Mieter nachweisen, dass bisher nicht berücksichtigte Forschungsergebnisse vorliegen, die der Einschätzung dieser Empfehlungen entgegenstehen. Dies sei jedoch nicht geschehen, folglich müssen die Mieter den Betrieb der vorschriftsmäßigen Sendeanlage dulden. BGH, VIII ZR 74/05
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

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