Logo Anwaltskanzlei Lottes

  Wir setzen uns für Sie ein!

LinksSitemapImpressum

Bildleiste Anwaltskanzlei Lottes

Online
Rechtsberatung

Online-Beratung

Online-Scheidung

(sofern die Voraussetzungen vorliegen)

Formulare

Kosten

rss feed icon   neueste Entscheidungen

 

 

Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

Arbeitsrecht⁄
Kündigungsschutzrecht

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
Familienrecht
und
Erbrecht

 

 

Aktuelles zum Mietrecht

Umlage von Kosten für Hausverwaltung bei der Gewerbemiete

Der Vermieter eines Geschäftshauses vermietete Gewerberäume. Nach dem Inhalt des Mietvertrages durften die Kosten für die kaufmännische und technische Hausverwaltung als sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Dabei wurden keine näheren Angaben zu der Umlegung oder Anhaltspunkte zur Höhe gemacht. Der Mieter zahlte nach einigen Monaten nicht mehr den vereinbarten Mietzins in voller Höhe. Er berief sich u. a. darauf, dass er die Verwalterkosten nicht zahlen brauche, weil die Bestimmung im Mietvertrag unzulässig sei.

Das Landgericht Köln verurteilte ihn u. a. zur Zahlung dieses Betrages. Hiergegen legte er Berufung ein. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung des Mieters zurück.

Die Verwalterkosten seien umlagefähig, so dass die entsprechenden Betriebskosten auch an den Vermieter zu zahlen seien. Die Klausel im Mietvertrag verstoße nicht gegen § 307 BGB, weil keine Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit bestünden. Insbesondere werde dabei auch nicht gegen das Transparenzgebot verstoßen. Verwaltungskosten dürften als Nebenkosten auf den Mieter abgewälzt werden. Das gelte besonders auch im gewerblichen Bereich, weil hier die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung sinnvoll und üblich sei. Der Begriff der "Verwaltungskosten" sei hinreichend bestimmt. Der Mieter könne vorliegend in etwa abschätzen, welche Kosten auf ihn zukommen würden. OLG Köln vom 18.01.2008, 1 U 40/07
Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

nach oben

Pfeil    Weitere Artikel zum Mietrecht,
        insbesondere zur Nebenkostenabrechnung, Kündigung
        zu Schönheitsreparaturen und zur Mieterhöhung finden Sie hier.

Pfeil    Artikel zum Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht finden Sie hier.