Aktuelles zum Erbrecht
Testamentsvollstreckung
Dieser Artikel richtet sich an Personen die sich mit dem Gedanken der Anordnung einer Testamentsvollstreckung für ihr Erbe befassen. Eine Testamentsvollstreckung ist zu empfehlen, wenn ein Erblasser sicher sein möchte, dass sein letzter Wille später auch in seinem Sinne vollzogen wird. Zweifel an dieser Sicherheit können bestehen, wenn die Erbschaft an junge, also minderjährige, oder geschäftlich unerfahrene oder an eine Vielzahl von Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten gehen soll.
Ein Testamentsvollstrecker kann die Abwicklung in der Regel zeit- und mittelschonender vollziehen als die Erben selbst. Zudem verhindert der Einsatz eines Testamentsvollstreckers oftmals, dass die Erben sich im Zuge der Abwicklung des Nachlasses zerstreiten.
Viele Erblasser setzen Angehörige oder Freunde zu Testamentsvollstreckern ein. Dies ist riskant. Meistens sind diese Personen im gleichen Alter wie der Erblasser und schon aus diesem Grund mit der Testamentsvollstreckung überfordert. Bei Verwandten, die zugleich auch Miterben sind, provoziert schon die Heraushebung eines Miterben als Testamentsvollstrecker die Missgunst der anderen und ist erfahrungsgemäß Anlass für weiteren Streit. Da zudem viele der im Rahmen der Testamentsvollstreckung zu leistenden Aufgaben rechtlicher Art sind, liegt es nahe, einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker einzusetzen. ... mehr
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Erbschaftsteuer: Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Todesfall
Für die Kosten eines Erbfalls können nach dem Erbschaftsteuergesetz (EstG) pauschal und somit ohne Nachweis insgesamt 10.300 EUR abgezogen werden, auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Diesbezüglich stellte der Bundesfinanzhof jedoch klar, dass der Pauschbetrag nur einmal pro Todesfall angesetzt werden kann, sodass Miterben den Pauschbetrag untereinander aufteilen müssen. ... mehr
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Aktuelle Gesetzgebung: Neues Erbrecht seit dem 1. Januar 2010
Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe. Die wichtigsten Punkte der Reform: ... mehr
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Aktuelle Gesetzgebung: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder soll vollendet werden
Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Familienrecht ist weitgehend vollendet. Nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik bekamen bereits 1970 ein gesetzliches Erbrecht. Gleichwohl gibt es bis heute nichteheliche Kinder, die nicht gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach wie vor gilt eine alte Übergangsregelung, die bestimmte nichteheliche Kinder vom gesetzlichen Erbrecht ausschließt. Das soll nun geändert werden. Nichteheliche Kinder sollen in Zukunft auch erben können, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren sind. ... mehr
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Schwedischer Erblasser: Keine Erhöhung der Erbquote nach deutschem Güterrecht
Findet nach einem Erbfall ausländisches Erbrecht und deutsches Güterrecht Anwendung, so erhöht sich die Erbquote der Ehefrau nach § 1371 BGB nicht, wenn das ausländische Erbrecht eine solche Quotenregelung nicht kennt. ... mehr
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Widerruf des Widerrufs eines Testaments
Durch den Widerruf eines Testaments lebt ein früheres Testament nicht unbedingt wieder auf. ... mehr
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Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall: Anlegen von Sparbüchern für Kinder
Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, dass er sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will. ... mehr
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Nachweis des Erbrechts nicht nur durch Erbschein möglich
Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen. So stellt z. B. ein eröffnetes öffentliches Testament in der Regel einen ausreichenden Nachweis für sein Erbrecht dar. ... mehr
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Pflichtteilsentzug muss konkret begründet werden
Die Entziehung des Pflichtteils kann nur durch letztwillige Verfügung, also durch ein Testament erfolgen. Dabei muss der Grund der Entziehung in dieser Verfügung angegeben werden. ... mehr
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