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Aktuelles zum Erbrecht

Testamentsvollstrecker kann auch auf Briefumschlag bestimmt werden

Hat der Erblasser auf einem Briefumschlag handschriftlich eine Testamentsvollstreckung angeordnet, muss der Tatrichter durch Auslegung feststellen, ob die Urkunde mit Testierwillen errichtet wurde. ... mehr

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Erbschaftsteuer: Vorfälligkeitsentschädigung ist keine Nachlassverbindlichkeit

Lösen die Erben vom Verstorbenen aufgenommene Kredite vorzeitig ab, handelt es sich bei der anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung nicht um eine sonstige Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG. ... mehr

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Anordnungen für Erbauseinandersetzungen müssen im Testament erfolgen

Für eine Erbauseinandersetzung verbindliche Anordnungen können nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden getroffen werden. ... mehr

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Errichtung eines Testaments in Briefform

Die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments ist auch in Briefform möglich. ... mehr

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Vorerbe ist in der Verfügungsbefugnis über den Nachlass beschränkt

Hat der Erblasser in seinem Testament eine "Vorerbschaft" angeordnet, so kann der als Vorerbe Bedachte in der Regel nur eingeschränkt wirksam über das Erbe verfügen. Wenn er Gegenstände verschenkt oder deutlich unter Wert abgibt, kann der Nacherbe sie gegebenenfalls sogar vom Empfänger zurückverlangen. ... mehr

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Nachlasspflegschaft: Keine Vergütung für Nachlasspfleger, der Nachlass veruntreut

Bei größeren Nachlässen kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen, der dann die Erbmasse zu sichern und zu verwalten hat. Muss er dazu umfangreiche Aktivitäten entfalten, kann er in der Regel hierfür eine Vergütung verlangen. Stellt sich allerdings heraus, dass er Nachlassgelder für sich selbst verwendet hat, entfällt der Vergütungsanspruch. ... mehr

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Erbengemeinschaft: Informationspflichten des Testamentsvollstreckers eines Miterben

Der Testamentsvollstrecker über den Erbteil eines Miterben ist auch während des Bestehens der Erbengemeinschaft verpflichtet, diesem Miterben ein Verzeichnis aller Nachlassgegenstände mitzuteilen. ... mehr

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Testamentsvollstrecker muss unverzüglich Nachlassverzeichnis vorlegen

Der Testamentsvollstrecker muss unmittelbar nach Annahme des Amts unverzüglich ein Verzeichnis der in seiner Verwaltung stehenden Nachlassgegenstände erstellen und bekannte Nachlassverbindlichkeiten mitteilen. ... mehr

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Testamentsvollstreckung

Dieser Artikel richtet sich an Personen die sich mit dem Gedanken der Anordnung einer Testamentsvollstreckung für ihr Erbe befassen. Eine Testamentsvollstreckung ist zu empfehlen, wenn ein Erblasser sicher sein möchte, dass sein letzter Wille später auch in seinem Sinne vollzogen wird. Zweifel an dieser Sicherheit können bestehen, wenn die Erbschaft an junge, also minderjährige, oder geschäftlich unerfahrene oder an eine Vielzahl von Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten gehen soll.

Ein Testamentsvollstrecker kann die Abwicklung in der Regel zeit- und mittelschonender vollziehen als die Erben selbst. Zudem verhindert der Einsatz eines Testamentsvollstreckers oftmals, dass die Erben sich im Zuge der Abwicklung des Nachlasses zerstreiten.

Viele Erblasser setzen Angehörige oder Freunde zu Testamentsvollstreckern ein. Dies ist riskant. Meistens sind diese Personen im gleichen Alter wie der Erblasser und schon aus diesem Grund mit der Testamentsvollstreckung überfordert. Bei Verwandten, die zugleich auch Miterben sind, provoziert schon die Heraushebung eines Miterben als Testamentsvollstrecker die Missgunst der anderen und ist erfahrungsgemäß Anlass für weiteren Streit. Da zudem viele der im Rahmen der Testamentsvollstreckung zu leistenden Aufgaben rechtlicher Art sind, liegt es nahe, einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker einzusetzen. ... mehr

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Testament eines Demenzkranken

Trägt ein möglicher Erbe vor, ein Testament sei wegen fortschreitender Demenz des Verfassers unwirksam und kann er sich auf ein Sachverständigengutachten und den Bericht eines Internisten berufen, so muss das Gericht auf die Frage der Testierunfähigkeit eingehen. Ansonsten ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) der Anspruch des Erben auf rechtliches Gehör verletzt. ... mehr

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Aktuelle Gesetzgebung: Neues Erbrecht seit dem 1. Januar 2010

Seit dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe. Die wichtigsten Punkte der Reform: ... mehr

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Aktuelle Gesetzgebung: Erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder soll vollendet werden

Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Familienrecht ist weitgehend vollendet. Nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik bekamen bereits 1970 ein gesetzliches Erbrecht. Gleichwohl gibt es bis heute nichteheliche Kinder, die nicht gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Nach wie vor gilt eine alte Übergangsregelung, die bestimmte nichteheliche Kinder vom gesetzlichen Erbrecht ausschließt. Das soll nun geändert werden. Nichteheliche Kinder sollen in Zukunft auch erben können, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren sind. ... mehr

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Auf den Hund gekommen ...

Wie wichtig es ist, ältere Testamente immer mal wieder überprüfen zu lassen, zeigt ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht (AG) München.

Dem Gerichtsverfahren lag das 2001 errichtete Testament einer damals 60-jährigen Besitzerin eines Jack Russell Hundes zugrunde. Diese hatte verfügt, dass im Falle ihres Todes diese Hündin eine Bekannte von ihr erhalten solle. Diese sollte dafür auch 100.000 DM bekommen. ... mehr

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Einseitige Änderung eines Erbvertrages

Ein erbvertraglicher Vorbehalt, der es dem Erblasser ermöglichen soll, in einem bestimmten Rahmen über die Vergabe seines Nachlasses einseitig und anders als im Erbvertrag vorgesehen zu verfügen, ist grundsätzlich zulässig. ... mehr

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Zettel mit Hinweis auf Unterlagen für den Notar ist kein privatschriftliches Testament

Die auf einem Notizzettel eigenhändig geschriebene und unterschriebene Aufforderung, "anliegende" Unterlagen dem Notar zu geben, "damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden kann", stellt mangels hinreichend sicher feststellbaren Testierwillens keine formwirksame letztwillige Verfügung dar. ... mehr

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Schwedischer Erblasser: Keine Erhöhung der Erbquote nach deutschem Güterrecht

Findet nach einem Erbfall ausländisches Erbrecht und deutsches Güterrecht Anwendung, so erhöht sich die Erbquote der Ehefrau nach § 1371 BGB nicht, wenn das ausländische Erbrecht eine solche Quotenregelung nicht kennt. ... mehr

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Widerruf des Widerrufs eines Testaments

Durch den Widerruf eines Testaments lebt ein früheres Testament nicht unbedingt wieder auf. ... mehr

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Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall: Anlegen von Sparbüchern für Kinder

Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, dass er sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will. ... mehr

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Nachweis des Erbrechts nicht nur durch Erbschein möglich

Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen. So stellt z. B. ein eröffnetes öffentliches Testament in der Regel einen ausreichenden Nachweis für sein Erbrecht dar. ... mehr

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Pflichtteilsentzug muss konkret begründet werden

Die Entziehung des Pflichtteils kann nur durch letztwillige Verfügung, also durch ein Testament erfolgen. Dabei muss der Grund der Entziehung in dieser Verfügung angegeben werden. ... mehr

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Erbschaftsteuer: Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Todesfall

Für die Kosten eines Erbfalls können nach dem Erbschaftsteuergesetz (EstG) pauschal und somit ohne Nachweis insgesamt 10.300 EUR abgezogen werden, auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Diesbezüglich stellte der Bundesfinanzhof jedoch klar, dass der Pauschbetrag nur einmal pro Todesfall angesetzt werden kann, sodass Miterben den Pauschbetrag untereinander aufteilen müssen. ... mehr

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