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Archiv

Im Archiv befinden sich Artikel zu Entscheidungen, die einige Zeit zurückliegen. Von Ausnahmen abgesehen entsprechen sie aber immer noch dem heutigen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und weisen einen für Sie vorteilhaften Informationsgehalt auf.

Aktuelles zum Familienrecht

Namensrecht: Namensänderung des nichtehelichen Kindes

Der nicht mit der allein sorgeberechtigten Mutter verheirate Vater kann dem Kind seinen Namen nicht erteilen, wenn er nach dem Tod der Mutter die Sorge für das Kind erlangt. ... mehr

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Die Reform des familienrechtlichen Verfahrens

Zum 1.9.2009 wird das neue Gesetz zum Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft treten.

In diesem Gesetz wird das gerichtliche Verfahren in Familiensachen zum ersten Mal in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt. Außerdem enthält dieses Gesetz eine neue Verfahrensordnung für Betreuungs-, Unterbringungs-, Nachlass- und Registersachen. Das bisher geltende Verfahrensgesetz (FGG) für diese Verfahren stammt aus dem Jahr 1898.

Das neue FamFG beinhaltet eine vollständige, modernisierte Verfahrensordnung mit verständlichen, überschaubaren und einheitlichen Strukturen für die Scheidung und die sonstigen verschiedenen Materien. ... mehr

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Kindesunterhalt: Die Berechtigung von Mehrbedarf oder Sonderbedarf neben dem Grundbedarf

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seine Eltern umfasst neben dem nach seinen Lebensverhältnissen bemessenen Grundbedarf auch die Kosten einer der Begabung, den Fähigkeiten, dem Leistungsvermögen und den beachtenswerten Neigungen entsprechenden Ausbildung. Der Kindesunterhalt lässt sich daher in sehr vielen Fällen nicht allein mit dem Grundbedarf befriedigen, sondern Zusatzbedarf ist in vieler Hinsicht aktuell. Wir befinden uns in einer Dienstleistungsgesellschaft, in der eine qualifizierte Ausbildung unerlässlich ist.

Die Kosten des Mehrbedarfs bzw. Sonderbedarfs richten sich jedoch in den meisten Fällen nicht gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil allein, sondern beide Eltern haben anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen dafür aufzukommen. ... mehr

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Kindesunterhalt: Kosten für eine Konfirmation kein Sonderbedarf

Kosten einer Konfirmation stellen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs weder Sonderbedarf noch Mehrbedarf dar, d. h. sie können nicht zusätzlich geltend gemacht werden. ... mehr

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Unterhalt: Selbstbehalt gegenüber Ehegatten

Der Selbstbehalt gegenüber einem Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Ehegattenunterhalt, also der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach der Unterhaltszahlung zum Leben verbleiben muss, kann nicht generell mit dem Betrag bemessen werden, der als notwendiger Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder im Rahmen des Verwandtenunterhalts gilt. Er ist vielmehr in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem notwendigen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB) liegt. ... mehr

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Unterhalt: jetzt befristet auch der BGH den nachehelichen Aufstockungsunterhalt

Der besserverdienende Ehepartner ist nach der Scheidung nur noch eine begrenzte Übergangszeit zum sog. Aufstockungsunterhalt, der den ehelichen Lebensstandard ermöglichen soll, verpflichtet. ... mehr

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Reform des Zugewinnausgleichs

Das Bundeskabinett hat am 20.08.2008 einen Gesetzentwurf zur Reform des Güterrechts bei der Scheidung beschlossen. Ziel der Reform ist ein verbesserter Schutz vor unredlichen Vermögensverschiebungen. ... mehr

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