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Online-Scheidung
Sie haben die Möglichkeit, die Anwaltskanzlei Lottes mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens online auf der Grundlage der hier gültigen AGB (Download, pdf-Datei, 50 KB) zu beauftragen. Hierbei ist Ihre persönliche Anwesenheit in der Regel nur einmal – nämlich zum gerichtlichen Scheidungstermin - erforderlich. Selbstverständlich können Sie trotzdem ohne zusätzliche Kosten ein persönliches Beratungsgespräch in meiner Kanzlei oder telefonisch vereinbaren. Falls mir wider Erwarten im Laufe des Verfahrens ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich erscheint, werde ich es Ihnen anbieten. Denn auch bei der Online-Scheidung garantiere ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht eine hochqualifizierte fachliche Beratung und Betreuung.
Welche Vorteile bietet Ihnen eine Online-Scheidung?
- Formalitäten können bequem von zu Hause aus abgewickelt werden
- keine Wartezeiten
- keine Anfahrt zum Rechtsanwalt
- in der Regel genügt ein Anwalt für die Durchführung des Verfahrens
Wann ist eine Online-Scheidung zu empfehlen?
- Sie leben seit mindestens zwölf Monaten von Ihrem Ehegatten getrennt und auch dieser möchte geschieden werden
- und Sie haben schon einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen
- oder Sie wollen die Scheidungsfolgen weder gerichtlich noch außergerichtlich durch Anwälte regeln lassen.
Wann ist eine Online-Scheidung nicht zu empfehlen?
Eine Online-Scheidung eignet sich nicht, wenn Sie sich in folgenden Fällen uneinig sind:
- Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder
- Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
- Unterhaltsansprüche der Kinder oder des Ehegatten
- Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und⁄ oder dem Hausrat
- Zugewinnausgleichsansprüche
- Vermögensauseinandersetzung über gemeinsames Eigentum,
etwa das Familienheim etc., oder bei Auseinandersetzung über
die Tilgung gemeinsamer Verbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten
eines Ehegatten allein
Verfahrenskosten der Online-Scheidung
Sie zahlen für Ihre Online-Scheidung die gesetzlichen Gebühren, also die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Verfahrenskosten sind kostenfreundlich in drei Teilbeträgen
fällig:
1. Teilbetrag Gerichtskosten:
auf Anforderung des Gerichts
2. Teilbetrag Anwaltskostenvorschuss:
Ich gehe mit der Fertigung Ihres Scheidungsantrags in Vorleistung.
Sobald der Scheidungsantrag an den Ehegatten zugestellt worden
ist, zahlen Sie einen Anwaltskostenvorschuss etwa in Höhe
der hälftigen Anwaltsgebühren.
3. Teilbetrag Restabrechnung:
Nach dem Scheidungstermin erhalten Sie von mir eine Restabrechnung, die Sie vor Erhalt des Scheidungsurteils begleichen.
Prozesskostenhilfe
Bei geringen Einkünften prüfe ich für Sie Ihren Prozesskostenhilfeanspruch. Dazu können sie hier ein Formular herunterladen. Das Formular enthält auch eine Ausfüllanleitung. Füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus und drucken Sie es aus. Vergessen Sie am Ende bitte nicht das Datum und Ihre Unterschrift und suchen Sie die erforderlichen Belege über Ihre Angaben zusammen.
Die Online-Scheidung in vier Schritten
1. Schritt: Vollmacht
Damit ich Sie in Ihrem Scheidungsverfahren vertreten kann, benötige ich eine schriftliche Vollmacht (pdf-Datei, Download, 10 KB). Bitte drucken Sie die Vollmacht aus und schicken Sie diese oben mit Ihrem Namen und unten mit Datum und Ihrer Unterschrift versehen an mein Büro.
2. Schritt: Unterlagen zusammenstellen
Sie benötigen für die Scheidung folgende Unterlagen:
- Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- Ehevertrag und/oder notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden)
- die letzten drei Gehaltsbescheinigungen
- ggf. das ausgefüllte, unterschriebene und mit Anlagen versehene Prozesskostenhilfe-Formular
3. Schritt: Formular ausfüllen
Um Ihren Scheidungsantrag ausfertigen zu können, benötige ich von Ihnen diverse Angaben, die Sie in ein Formular eintragen. Sie können dieses Formular am Bildschirm ausfüllen und online übermitteln. Sobald Ihr ausgefülltes Formular hier eingegangen ist, erhalten Sie von mir den Entwurf Ihres Scheidungsantrags.
Online-Formular zur Ehescheidung
4. Schritt: Unterlagen zur Post geben
Erst wenn Sie den Entwurf Ihres Scheidungsantrags per Post von mir erhalten und überprüft haben, ob alles richtig ist, senden Sie mir folgende Unterlagen insgesamt per Post zu:
- den unterschriebenen Entwurf des Scheidungsantrags
- sämtliche Unterlagen, die Sie im Schritt 2 zusammengestellt haben
- das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular über
die Belehrung,
§ 49
b Abs. 5 BRAO, und die Abtretung, § 43
RVG, das Sie hier
(pdf-Datei,
Download, 29 KB) herunterladen können
- das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular
zum Versorgungsausgleich, das sie hier
(pdf-Datei, Download) herunterladen
können und zwar vierfach, da das Formular viermal auszufüllen
ist. Es ist für Ihre Rentenversicherungsanstalt bestimmt,
die die Höhe Ihrer in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaft
zu ermitteln hat. Diese Ermittlung wird das Gericht der Entscheidung über
den Versorgungsausgleich zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten zugrunde
legen, sofern keine Beanstandungen erhoben werden.
Wenn alle Unterlagen bei mir eingegangen sind, werde ich den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Selbstverständlich werde ich Sie unaufgefordert weiter über den Verfahrensverlauf unterrichten.
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