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Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

Arbeitsrecht⁄
Kündigungsschutzrecht

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht befasst sich nicht nur mit der Abwehr unberrechtigter Kündigungen von Arbeitsverhältnissen. Unter anderem steht die Anwaltskanzlei Lottes Ihnen auch beim Aushandeln der Konditionen des Arbeitsvertrages oder bei einem beruflichen Wechsel sowie der drohenden Versetzung zur Verfügung.

Bei der Beurteilung der Fragen des Individualarbeitsrechtes begleiten wir unsere Mandanten auch ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

Arbeitsgericht Düsseldorf, Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Bei folgenden Problemstellungen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite:

  • Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Aufhebungsvertrag und dessen sozialrechtliche Folgen (Arbeitslosigkeit etc.)
  • Arbeitgeberseitige Kündigung
    • fristlos, fristgerecht
    • betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt
    • Änderungskündigung
    • Kündigung in der Probezeit
    • Abfindung
    • Urlaubsanspruch bei Kündigung
  • Arbeitnehmerkündigung
    • Fristen
    • Formulierung
    • Zustellung
  • Durchsetzung finanzieller Ansprüche
    • Abfindung
    • Gehaltsrückstände, keine oder verspätete Lohnzahlung
    • Gratifikationen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
    • erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile
    • Karenzentschädigung
  • Durchsetzung sonstiger Ansprüche
    • Teilzeit
    • Dienstwagen
    • Zeugnis⁄ Zwischenzeugnis
    • Unterlassen von Mobbing
  • Rechtsberatung zu folgenden Fragen
    • Befristete Arbeitsverträge
    • Mutterschutz, Elternzeit, Beschäftigungsverbot
    • Behindertenschutz
    • Urlaub, Arbeitszeit
    • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen
    • arbeitsrechtlichen Stellung von Betriebsratsmitgliedern
  • alle sonstigen arbeitsvertraglichen Fragen

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Das wichtigste Tätigkeitsfeld ist das Angreifen einer arbeitgeberseitigen Kündigung durch Erhebung einer so genannten Kündigungsschutzklage.

Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer "sitten- oder treuwidrigen" Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt.

Gerade bei lang dauernden Arbeitsverhältnissen wirkt eine Kündigung oft wie ein Erdbeben. Plötzlich kommt alles zusammen: der Verlust des Arbeitsplatzes, Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit sowie das Angebot, den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung aufzuheben.

Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Abgrenzungsfragen stellen sich auch zwischen dem Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers und eines leitenden Angestellten. Kündigungsschutz ist auch dann gegeben, wenn wegen eines Betriebsüberganges gekündigt wurde. Häufig tritt noch hinzu, dass ausstehender Lohn bzw. ausstehendes Gehalt oder Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) nicht geleistet werden oder das Zeugnis nicht erteilt wird.

Die rechtliche Beurteilung unterliegt einem ständigen Wandel in der Rechtsprechung, insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof.

In diesen Situationen können wir helfen. Unser Ziel ist es, eine umfassende, kompetente Beratung sicherzustellen. Nur so kann es vermieden werden, bei der Fülle der Probleme nicht den Überblick zu verlieren.

Unsere Empfehlung: "Frag' einen Anwalt!"

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Pfeil    Zum Rechtsgebiet Arbeitsrecht finden Sie für Sie zusammengestellte aktuelle
        Gerichtsentscheidungen und Gesetzesänderungen in der Rubrik Aktuelles Arbeitsrecht.

Zum Beispiel:

  • Kündigungsrecht: Kündigung eines zu langsamen Mitarbeiters
  • Kündigungsrecht: Kündigung während der Probezeit
  • Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht auch bei Kündigungsandrohung.