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Bildleiste zur  Anwaltskanzlei Lottes, Fachanwalt Familienrecht, Düsseldorf-Benrath

 

 

Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

Arbeitsrecht⁄
Kündigungs-
schutzrecht

 

Fortbildungsbescheinigung des DAV

im
Familienrecht
und
Erbrecht

 

 

Mietrecht

Miete – Pacht

Foto Gehry-Bauten, Mietshaus, Rechtsanwalt Düsseldorf Mietrecht

Das Mietrecht betrifft sämtliche Verträge und Vereinbarungen, die eine Überlassung von Sachen auf Zeit gegen ein Entgelt betreffen. Hierzu zählt auch die Pacht, die einem Pächter neben dem Gebrauch der Sache auch die Erwirtschaftung von Erträgen gestattet.

Von überwiegender Bedeutung ist die Wohnraummiete und die Gewerberaummiete bzw. Gewerberaumpacht.

Die Anwaltskanzlei Lottes in Düsseldorf Benrath berät und vertritt Hausverwaltungen, größere Vermietungsgesellschaften, aber auch Vermieter von Einzelobjekten, also Wohnungen und Gewerbebetrieben oder Geschäftslokalen sowie gewerbliche und private Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich wie außergerichtlich. Hierzu zählen unter anderem:

  • der Abschluss oder die Erstellung eines Mietvertrages über
    Wohnung, Haus oder Gewerberaum
  • Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen,
    Schönheitsreparaturen⁄ Renovierungen bei Auszug
  • die Mietminderung und die Mängelbeseitigung des Mieters,
    wie z. B. Schimmelbildung oder sonstige gravierende Mängel der Mietsache
  • die Verteidigung des Vermieters gegen unberechtigte Minderungen
  • die Mieterhöhung bzw. die Abwendung unberechtigter Mieterhöhungen
  • der Schadensersatzanspruch aus dem Mietverhältnis
  • die Eigenbedarfskündigung, die Kündigung wegen Mietrückstandes oder anderer Gründe
  • die Verteidigung gegen unberechtigte Kündigungen
  • die Räumungsklage

 

Die häufigsten Arten der Beendigung von Mietverhältnissen sind die Kündigung wegen Eigenbedarfs sowie Zahlungsverzugs. Oftmals ist es für den Vermieter schwierig, genau abzuschätzen, ob im jeweiligen Fall eine ordentliche oder außerordentliche, fristgerechte oder fristlose, mit oder ohne Gründe versehene Kündigung nötig oder möglich ist. Wir helfen Ihnen auch bei der Abwicklung des Mietverhältnisses, wie die Durchsetzung von Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen.

Wir beraten Mieter bei der Abfassung ihrer Kündigung und wie sie ggf. auch aus Zeitmietverträgen lösen können. Wir beraten unsere Mieter aber auch, wie sie gegen Kündigungen vorgehen können, deren Gründe nur vorgeschoben sind ..., wenn die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten ist ... oder die auf Grund von Formmängeln unwirksam sind.

Im Mietprozess betreiben wir eine effektive Rechtsdurchsetzung bis hin zur Zwangsräumung.

Autor: Maria U. Lottes, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Düsseldorf

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